Sonntag, 8. Juni 2008

Was versteht man eigentlich unter einer Versicherung und wie funktioniert diese?

Eine Versicherung bezeichnet das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme.
D.h. viele zahlen einen Geldbetrag die Versicherungskasse ein, tritt dann ein Versicherungsfall ein, erhalten sie einen Schadenausgleich aus der Versicherungskasse gezahlt. Da der Versicherungsfall in der Regel nur bei wenigen Versicherten eintritt, reichen die eingezahlten Beträge aus. Voraussetzung hierbei ist, dass der Umfang der Schäden statistisch gesehen abschätzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Beitragzahler der benötigte Beitrag bestimmbar ist.
Alfred Manes beschreibt die Versicherung als „die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften“, Karl Hax als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Eine gesetzliche Definition für eine Versicherung existiert jedoch nicht.

Das Grundprinzip der Versicherung liegt im Gedanken der gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv. Demnach gleichen sich das Risiko der Schwankung des Ausgangs um so mehr aus, je größer das Kollektiv ist. Der erwirkte Effekt einer gemeinsamen Tragung von Risiken in einem Kollektiv wird als Risikoausgleich im Kollektiv bezeichnet. Im Ergebnis wird dadurch die Gefahr des Pool-Versagens, also dass der Pool nicht genügend Geld hat, alle Schäden zu bezahlen, immer kleiner.
Die wesentliche Preissenkung der Absicherung gegen Risiken durch Versicherung machte überhaupt erst den für die moderne Wirtschaft wesentlichen Aufbau wertvoller Industrieanlagen und auch den Aufbau privater Werte möglich. Damit ist die Entwicklung der modernen Industriestaaten untrennbar mit der Entwicklung des Versicherungswesens verwoben.
Es bestehen allerdings 2 Unterschiede zwischen einem reinen Risikoausgleichspool und einem privatwirtschaftlich organisierten, gewinnorientierten Versicherer

Der Versicherer erhebt von den Versicherungsnehmern einen Betrag, für ggf. höhere Schäden haftet der Versicherer.
Der Versicherer bildet Eigenmittel, mit denen er Schwankungen ausgleicht, welche nicht von den Beiträgen gedeckt sind, und damit können auch in derart ungünstigen Fällen die versprochenen Leistungen erbracht werden.

Somit ist eine Versicherung eine nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung. Die Funktion ist entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung. Heutzutage nutzen allerdings auch die Gegenseitigkeitsversicherer nur noch selten den reinen Risikoausgleichspool. Sie erheben statt dessen feste Beiträge nach dem Spekulationsprinzip.

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Michael_Krammer69 - 8. Jun, 16:36

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Zuletzt aktualisiert: 19. Sep, 20:41

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